Wenn eine schwangere Frau an einer Influenza, der echten Grippe , erkrankt, steigt ihr Risiko für eine Frühgeburt. Bei Frühgeborenen besteht die Gefahr, dass die Influenza-Viren und das hohe Fieber schwere Lungenentzündungen und einen dauerhaften Gehirnschaden verursachen. Aber auch rechtzeitig Geborene werden oftmals sehr schwer krank, wenn sie in ihren ersten Lebenswochen mit dem Influenza-Virus angesteckt werden.

Allerdings können Eltern ihr Baby vor einer Influenza-Infektion schützen, und zwar durch eine Influenza-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Die Antikörper, die die schwangere Frau gegen die Grippe entwickelt, gibt sie auch auf ihr Baby weiter, das dadurch in seinen ersten Lebenswochen ebenfalls vor der Influenza geschützt ist. Aus diesem Grund sollte jede Frau mit Kinderwunsch und jede Schwangere sich gegen Grippe impfen lassen.

 „Die Impfung kann vor der Schwangerschaft stattfinden oder nach der 12. Schwangerschaftswoche bis in die letzten Wochen vor der Geburt“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Vor der 12. Woche wird die Impfung Frauen dann empfohlen, wenn sie an einer Grundkrankheit leiden, die durch eine Grippe-Infektion erheblich verschlimmert würde, wie Asthma oder Herzklappenfehler, oder wenn Sie Arzneimittel einnehmen, die ihr Immunsystem schwächen.

„Sehr viele Schwangere denken, dass sie sich vor einer Influenza schützen können, indem sie Abstand halten und sich häufig die Hände waschen. Aber bei einer Virus-Grippewelle funktioniert das nicht“, meint der Präsident. „Vor allem wenn die Frau und ihr Partner berufstätig sind, wenn sie kleine Kinder haben, die in Kindergarten oder Schule gehen, lässt sich der Kontakt mit den aggressiven Viren praktisch nicht vermeiden.“ Außerdem sind Influenza-Viren Überlebenskünstler, die zwar Zimmertemperatur lieben, bei kalten Temperaturen aber über Wochen am Leben bleiben können.

Der Impfstoff enthält nur Stücke aus der Hülle abgetöteter Viren, die selbst keine Krankheit auslösen können, sondern lediglich das Immunsystem anregen sollen, Antikörper zu bilden. Die Impfung schadet weder der Schwangeren noch dem Baby, wie zahlreiche Untersuchungen gezeigt haben, die teilweise bis in die Schulkindzeit hinein fortgeführt wurden.

 Quellen:

1. Remschmidt C, Harder T, Wichmann O, Garbe E, Ledig T, Terhardt M, Wicker S, Zepp F, Mertens T. Hintergrundpapier der STIKO: Evaluation der bestehenden Influenzaimpfempfehlung für Indikationsgruppen und für Senioren (Standardimpfung ab 60 Jahren). Bundesgesundheitsbl 2016 • 59:1606-1622. DOI 10.1007/s00103-016-2467-8  

2. Härtel C, Humberg A, Viemann D, Stein A, Orlikowsky T, Rupp J, Kopp M, Herting E, Göpel W, The German Neonatal Network (GNN) (2016). Preterm Birth during Influenza Season Is Associated with Adverse Outcome in Very Low Birth Weight Infants. Frontiers in Pediatrics, 4, 130. http://doi.org/10.3389/fped.2016.00130https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5129678/  

Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.  – 18.09.2017

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)  bietet ein Portal mit Information in 13 Sprachen über sexuelle Gesundheit, Verhütungsmöglichkeiten oder auch die biologischen Vorgänge des menschlichen Körpers im Hinblick auf Sexualität. Auch Themen wie Schwangerschaft, das Genitalverstümmelung oder die Gleichberechtigung werden bearbeitet, ohne dabei kulturelle Befindlichkeiten zu verletzen. 

Für Analphabeten ist eine Hörversion möglich. 

Mehr dazu hier: https://www.zanzu.de/

91 Prozent der über 16-Jährigen mit mehr als einem Sexualpartner oder einer Sexualpartnerin in den letzten 12 Monaten geben an, immer, häufig oder gelegentlich Kondome zu benutzen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Repräsentativbefragung „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 1988 in regelmäßigen Abständen durchführt. Damals lag der Wert bei 54 Prozent, im Jahr 2000 bei 79 Prozent. Für die Repräsentativerhebung der BZgA wurden bundesweit 3.000 Menschen ab 16 Jahren im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 befragt.

Kondome sind nach wie vor der beste Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI). „Benutzt Kondome“ ist deshalb eine der zentralen Botschaften der neuen HIV/STI-Präventionskampagne der BZgA, die im letzten Jahr unter dem Namen LIEBESLEBEN die bis dahin aktuelle Kampagne „GIB AIDS KEINE CHANCE“ abgelöst hat. Um das Schutzverhalten in der Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten, motiviert die BZgA ab sofort mit einer neuen Motivstaffel von LIEBESLEBEN zur Nutzung von Kondomen in sexuellen Risikosituationen.
Bei Symptomen zum Arzt
Die zweite zentrale Botschaft der neuen Motivstaffel heißt „Geht bei Symptomen für eine sexuell übertragbare Infektion zum Arzt“. Denn selbst wenn sich Menschen Gedanken machen, ob sie sich mit einer STI angesteckt haben könnten, gehen viele nicht zum Arzt. So haben von den 40 Prozent der Menschen mit mehreren Sexualpartnerinnen bzw. Sexualpartnern, die überlegten, ob sie sich angesteckt haben könnten, nur etwa 58 Prozent einen Arzt aufgesucht.

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Ergebnisse unserer repräsentativen Untersuchung zeigen, dass Menschen ermutigt werden müssen, über eine mögliche sexuell übertragbare Infektion mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu sprechen. Deshalb motiviert die BZgA mit den neuen Plakat- und Anzeigenmotiven zur Kondomnutzung und auch zum Arztbesuch bei Symptomen für eine STI. Denn sexuell übertragbare Infektionen bergen Risiken. So kann Unfruchtbarkeit eine mögliche Folge sein, wenn beispielsweise eine Chlamydien-Infektion unbehandelt bleibt.“

Die sechs neuen Motive knüpfen nahtlos an die kommunikativen Erfolge der ersten Motivstaffel von LIEBESLEBEN an. Dank deren hoher Reichweite gelang es der BZgA im Jahr 2016, 80 Prozent der Bevölkerung unter 30 Jahren mit den Botschaften der HIV/STI-Prävention zu erreichen und LIEBESLEBEN als neue Marke der HIV/STI-Prävention bekannt zu machen.

Mit einer gelungenen Mischung aus Humor und eingängiger Information sensibilisieren drei Plakatmotive die Bevölkerung zum Thema sexuell übertragbare Infektionen, während drei andere weiterhin als Schwerpunkt für die Kondomnutzung werben. Die neuen Motive sind seit Mitte Mai an über 65.000 Plakatflächen bundesweit zu sehen, welche vom Fachverband Außenwerbung (FAW) zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird die HIV- und STI-Präventionskampagne der BZgA zudem vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Weitere Informationen:
Der Kurzbericht „AIDS im öffentlichen Bewusstsein 2016“ steht zum Download bereit .

Weitere Informationen zur HIV/STI-Präventionskampagne der BZgA finden sich unter http://www.liebesleben.de und unter http://www.impfen-info.de

Quelle: Pressemitteilung BZgA

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wird Stellung zu kritischen Äusserungen in der Bertelsmann-Studie „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ bezogen.

Das hohe Risiko einer Schädigung des Feten durch Alkohol oder Nikotin in der Schwangerschaft ist umumstritten. Ca. 11% aller Schwangeren rauchen trotzdem bzw. schaffen es nicht, rechtzeitig das Rauchen einzustellen.

Ein Online-Angebot unterstützt Schwangeren dabei: Die Internet-Plattform IRIS II http://www.iris-plattform.de/.

Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.

Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?

Mehr dazu hier.

Hier können Sie die ab dem 1.7.2014 gültige Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix einsehen.

Das ca. 75% aller Frauen, die an Gebärmutterhals-Krebs erkranken, über 50 Jahre als sind, liegt daran, dass leider die Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchung in diesem Alter deutlich nachlässt. Frauen sollten auch ohne Verhütung und Verhütungsbedarf regelmässig zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Auch die Beschwerdefreiheit schliesst eine bösartige Veränderung im Bereich des Gebärmutterhalses nicht aus. Weiterlesen

Alkohol und Zigaretten in der Schwangerschaft können schwerwiegende Schäden beim ungeborenen Kind zur Folge haben. Trotzdem hören viele schwangere Frauen nicht mit Rauchen und Alkoholkonsum auf. Ein neues Online-Angebot unterstützt Schwangeren nun dabei: Die Internet-Plattform IRIS II startet unter http://www.iris-plattform.de/.