Wenn eine schwangere Frau an einer Influenza, der echten Grippe , erkrankt, steigt ihr Risiko für eine Frühgeburt. Bei Frühgeborenen besteht die Gefahr, dass die Influenza-Viren und das hohe Fieber schwere Lungenentzündungen und einen dauerhaften Gehirnschaden verursachen. Aber auch rechtzeitig Geborene werden oftmals sehr schwer krank, wenn sie in ihren ersten Lebenswochen mit dem Influenza-Virus angesteckt werden.

Allerdings können Eltern ihr Baby vor einer Influenza-Infektion schützen, und zwar durch eine Influenza-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Die Antikörper, die die schwangere Frau gegen die Grippe entwickelt, gibt sie auch auf ihr Baby weiter, das dadurch in seinen ersten Lebenswochen ebenfalls vor der Influenza geschützt ist. Aus diesem Grund sollte jede Frau mit Kinderwunsch und jede Schwangere sich gegen Grippe impfen lassen.

 „Die Impfung kann vor der Schwangerschaft stattfinden oder nach der 12. Schwangerschaftswoche bis in die letzten Wochen vor der Geburt“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Vor der 12. Woche wird die Impfung Frauen dann empfohlen, wenn sie an einer Grundkrankheit leiden, die durch eine Grippe-Infektion erheblich verschlimmert würde, wie Asthma oder Herzklappenfehler, oder wenn Sie Arzneimittel einnehmen, die ihr Immunsystem schwächen.

„Sehr viele Schwangere denken, dass sie sich vor einer Influenza schützen können, indem sie Abstand halten und sich häufig die Hände waschen. Aber bei einer Virus-Grippewelle funktioniert das nicht“, meint der Präsident. „Vor allem wenn die Frau und ihr Partner berufstätig sind, wenn sie kleine Kinder haben, die in Kindergarten oder Schule gehen, lässt sich der Kontakt mit den aggressiven Viren praktisch nicht vermeiden.“ Außerdem sind Influenza-Viren Überlebenskünstler, die zwar Zimmertemperatur lieben, bei kalten Temperaturen aber über Wochen am Leben bleiben können.

Der Impfstoff enthält nur Stücke aus der Hülle abgetöteter Viren, die selbst keine Krankheit auslösen können, sondern lediglich das Immunsystem anregen sollen, Antikörper zu bilden. Die Impfung schadet weder der Schwangeren noch dem Baby, wie zahlreiche Untersuchungen gezeigt haben, die teilweise bis in die Schulkindzeit hinein fortgeführt wurden.

 Quellen:

1. Remschmidt C, Harder T, Wichmann O, Garbe E, Ledig T, Terhardt M, Wicker S, Zepp F, Mertens T. Hintergrundpapier der STIKO: Evaluation der bestehenden Influenzaimpfempfehlung für Indikationsgruppen und für Senioren (Standardimpfung ab 60 Jahren). Bundesgesundheitsbl 2016 • 59:1606-1622. DOI 10.1007/s00103-016-2467-8  

2. Härtel C, Humberg A, Viemann D, Stein A, Orlikowsky T, Rupp J, Kopp M, Herting E, Göpel W, The German Neonatal Network (GNN) (2016). Preterm Birth during Influenza Season Is Associated with Adverse Outcome in Very Low Birth Weight Infants. Frontiers in Pediatrics, 4, 130. http://doi.org/10.3389/fped.2016.00130https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5129678/  

Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.  – 18.09.2017

Kommt ein Kind auf die Welt und wurde die Mutter gegen gewisse Infektionen geimpft, so überträgt sich dieser Impfschutz auch auf das Neugeborene. Ist zum Beispiel die Mutter selbst an Masern erkrankt gewesen, so hat der Säugling bis zu zehn Monate den sogenannten Nestschutz gegen eine Maserninfektion. Wurde die Mutter gegen Masern geimpft, so schütz die Impfung das Neugeborene circa sechs Monate vor einer Masern-Infektion. 

Ähnlich verhält es sich bei Kindern geimpfter Mütter bezüglich Röteln, Mumps, Diphtherie und Tetanus.

Wenig zuverlässig ist der Nestschutz gegen Kinderlähmung, gar keiner besteht gegen Keuchhusten, Scharlach, Tuberkulose und HIB, den Erreger von Hirnhautentzündung (Meningitis).

Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Übertragung von Antikörpern aus mütterlichen Blut auf das noch ungeborene Kind. Diese Antikörper können das Resultat einer durchgemachten Infektion, aber auch eine Impfung sein. So besteht nach der Geburt über Monate hinweg ein Schutz gegen einige Infektion, die die werdende Mutter entweder selbst schon durchgemacht hat oder gegen die sie zuvor ausreichend geimpft wurde.

Sollte eine Frau vor der Schwangerschaft weder die entsprechende Erkrankungen selbst durchgemacht haben oder die entsprechenden Impfungen nicht erhalten haben, so sollten diese Impfungen noch vor Eintritt der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Durch einen ausreichenden Impfschutz vor der Schwangerschaft ist somit auch das Risiko einer mögliche Infektion der werdenden Mutter und der damit verbunden mögliche Komplikation durch eine intrauterin Infektion (z. B. Röteln) reduzierbar.

Der Nestschutz, der Schutz des geborenen  Kindes durch die ihm übertragenen Antikörper der Mutter, ist abhängig von der selbst durchgemachten Infektion, von der Impfung und von der Erkrankung als Solcher.

So besteht zum Beispiel ein zehn Monate lange Schutz gegen Masern, wenn die Mutter diese Erkrankung selbst durchgemacht hat. Wurde sie geimpft, so hält der Schutz beim Kind circa sechs Monate.

Gegen Röteln besteht ein ca. fünfmonatige Schutz. Gegen Mumps circa 6-8 Monate. Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie besteht circa 5-7 Monate.

Es besteht jedoch kaum ein zuverlässiger Nestschutz gegen die Kinderlähmung.

Noch schlechter sieht der im Immunschutz gegen Keuchhusten, Tuberkulose, Scharlach und HIB (Erreger eine Hirnhautentzündung) aus.

Auf welche Impfungen sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft achten? Welche Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich, wenn ein hohes Infektionsrisiko besteht?

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Anfangs galt die Impfempfehlung und die Kostenübernahme der Krankenkassen bzgl. der HPV-Impfung für die jungen Frauen zw. 12 und 18 Jahren. Dann erweiterten die Karkenkasse die Kostenübernaheme auf die Frauen bis 25 Jahre. Hinzu war und ist jedoch die individuelle Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig.

Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, empfiehlt auch die Impfung der Frauen nach dem 25. Lebensjahr. Diese Frauen würde durch die Impfung einen besseren Immunschutz erreichen können, als die Frauen, die durch die Infektion nur eine Immunität gegen das Virus erlangen, mit dem sie infiziert wurden.

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Als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft sollte u. a. ca. 6-8 Wochen vor der geplanten Schwangerschaft schon mit der Einnahem von Folsäure begonnen werden und die Impfungen aktualisiert werden. Auch der Partner und die Kinder sollten ihren Impfstatus überprüfen.

Denn nach den Angaben des Berufsverbandes haben ein Grossteil der Schwangeren keinen ausreichen Impfschutz gegen Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken und Röteln. Diese Infektionen können unter anderem auch den Embryo bereits im Mutterleib schädigen.

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Nicht nur, wenn die Mutter eine Infektion durchgemacht hat, sondern auch nach einer Impfung, überträgt sich der „Nestschutz“ von der Mutter auf das Kind. Das Neugeborene hat somit eine „Leihimmunität“ gegen gewisse Infektionskrankheiten.  Dieser „Nestschutz“ kann jedoch abhängig von der entsprechenden Infektionskrankheit oder Impfung unterschiedlich lang bestehen.  Weiterlesen

Die HPV-Ipfung ist eine Kassenleistung für alle Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 18 Jahren. Aktuell liegt eine neue Studie über die Nebenwirkungen der Impfungen vor. Dabei wurden die Daten von 1.000.000 Frauen ausgewertet. 300.000 Frauen waren geimpft und 700.000 Frauen aus der Gruppen waren nicht geimpft. Es zeigt sich bzgl. der Nebenwirkungen keinerlei Unterschied zwischen den beiden Gruppen.  Weiterlesen

Frauen, die Nachwuchs planen, sollten ihren Impfstatus im Vorfeld der Schwangerschaft überprüfen lassen und mögliche Impflücken schließen. Während der Schwangerschaft dürfen höchstens dringende Impfungen verabreicht werden. „Für Schwangere ist der Schutz vor Masern, Windpocken, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten wichtig. Zudem wird für alle Frauen im gebärfähigen Alter auch die Röteln-Impfung empfohlen, da diese Erkrankung in der Schwangerschaft besonders problematisch für das Ungeborene sein kann“, erläutert Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) in München. Weiterlesen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der BVF raten Schwangeren zu einer Impfung gegen die saisonale Grippe. Diese sollte im Regelfall im 2. oder 3. Trimenon bzw. auch in der Stillzeit erfolgen. Besteht neben der Schwangerschaft jedoch eine chronische Erkrankung, wie zum Beispiel Asthma bronchiale, so sollte bereits im ersten Trimenon geimpft wären.

Mehr dazu direkt bei der Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut  oder hier.